Infos von A - Z

Wir führen in jedem Jahr ein ausführliches Anmeldeverfahren für unsere Schulneulinge durch, um bereits im Vorfeld der Einschulung eventuellen Lernschwierigkeiten vorzubeugen. Zu dem Einschulungsverfahren gehört neben einem Elterngespräch auch eine Beobachtung der Kindergartenkinder. Diese Beobachtung (die Kinder müssen dabei einige Aufgaben bewältigen) führen wir direkt vor Ort in den Kindergärten durch, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, um die Kinder bestmöglich auf die Schule vorzubereiten.

siehe auch Schulneulinge

Beurlaubungen sollen insgesamt die Dauer einer Woche pro Schuljahr nicht überschreiten und sind aus wichtigen Gründen möglich. Beurlaubungen sind eine Woche vorher schriftlich zu beantragen. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien gilt ein Beurlaubungsverbot.

Um die Beratung der Eltern an Elternsprechtagen transparenter und innerhalb der Schule einheitlich zu handhaben, verwenden alle Lehrerinnen und Lehrer einen einheitlichen Beratungsbogen, in dem die wichtigsten Beurteilungskriterien für jeden Jahrgang tabellarisch enthalten sind. Die Eltern erhalten den Beratungsbogen am ersten Elternabend des Schuljahres. Die ausgefüllten Beratungsbögen der Klassen 1 – 4 bilden eine fundierte Grundlage für die begründete, verbindliche Empfehlung, welche weiterführende Schule das Kind nach dem vierten Schuljahr besuchen soll.

Foto: EinschulungDer Tag der Einschulung für unsere Schulneulinge ist stets der zweite Schultag nach den Sommerferien. Er beginnt mit einem Gottesdienst. Anschließend findet eine Feier auf dem Schulhof statt. Dann gehen die Kinder mit ihren Klassenlehrerinnen in den Klassenraum und erleben ihre erste Schulstunde.

Foto: Eingang FriedensstraßeAls Eingang zur Schule benutzen unsere Schulkinder ausschließlich das Tor an der Friedensstraße. Das Tor ist morgens ab 8.00 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich auch eine Aufsichtsperson auf dem Schulhof. Vor dem Unterricht dürfen die Kinder sich nur auf dem vorderen Teil des Schulhofes aufhalten.

 

Zweimal im Jahr laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Erziehungsberechtigten zu einem Elternsprechtag ein. Die Elternsprechtage finden im Dezember und im März rechtzeitig vor den Zeugnissen statt. Dort werden die Eltern über das  Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes sowie über seine Leistungen in den Fächern informiert. Darüber hinaus können alle Eltern natürlich im Bedarfsfall weitere Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern vereinbaren.

Wenn ein Kind aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen kann, informieren die Eltern bitte morgens telefonisch die Schule. Sobald das Kind wieder am Unterricht teilnehmen kann, geben sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Gründe für das Fehlen mit.

siehe auch Krank- und Abwesenheitsmeldungen

Englischunterricht findet ab dem zweiten Halbjahr im ersten Schuljahr statt. Kinder in der Grundschule lernen anders Englisch als größere Kinder oder Erwachsene - z.B. sollen sie keine Vokabeln lernen! Warum das so ist und wie Sie Ihr Kind am besten unterstützen, können Sie auf der Infoseite zum Englischunterricht nachlesen.

siehe auch Englischunterricht in der Grundschule

Foto: SchulmilchFür die Frühstückspause können (meistens freitags) jeweils für die Folgewoche Getränke bestellt werden.
Kakao, Erdbeermilch und Vanillemilch kosten 2,00 € pro Woche.
Milch kostet 1,75 € pro Woche.

Foto: Schulmilch

Hausaufgaben sind wichtig, damit das Kind das Gelernte wiederholt und sich noch einmal mit etwas Abstand zur Schule alleine mit dem Lernstoff auseinandersetzt. Die Kinder sollen die Hausaufgaben so gut es geht selbstständig erledigen.
Im ersten und zweiten Schuljahr sollten die Kinder in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde an den Hausaufgaben arbeiten (ohne zu trödeln!). In den Klassen drei und vier beträgt die vorgesehene Zeit 60 Minuten. Sollte Ihr Kind regelmäßig wesentlich länger brauchen, so sollten die Eltern bitte die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer ansprechen.

Immer wieder bekommen wir Besuch von Läusen. Wenn ein Kind Läuse hat, ist das kein Anzeichen von mangelnder Hygiene.

Liebe Eltern! Bitte verschweigen Sie es nicht, sondern behalten Sie Ihr Kind zu Hause und lassen es vom Arzt untersuchen und behandeln. Nur wenn alle mitmachen, können wir die Schule läusefrei halten!! Die Behandlung muss in der Regel nach einigen Tagen wiederholt werden, um Erfolg zu zeigen. Laut Aussage des Gesundheitsamtes sind übrigens nicht die Schulen, sondern die privaten Haushalte der Hauptübertragungsort!

Das Gesundheitsamt hat eine Läusesprechstunde eingerichtet, jeweils dienstags von 14 - 16 Uhr (Zimmer 0401) im Kreishaus in Viersen. Auskunft erteilt Frau Reinke unter der Telefonnummer 02162 - 39 17 56.

Betroffene, Kontaktpersonen oder sonstige interessierte Personen können sich während der Sprechstunde zum Thema Kopfläuse informieren bzw. sich von den Hygienekontrolleurinnen des Gesundheitsamtes auf Läuse untersuchen lassen. Nach erfolgter Kontrolle kann dort auch eine Bescheinigung über den Befall bzw. die Läusefreiheit ausgestellt werden.

Wir verwenden zum Erlernen der Rechtschreibung das Prinzip der Rechtschreibwerkstatt nach Norbert Sommer-Stumpenhorst. In dieser Rechtschreibwerkstatt können die Kinder in ihrer individuellen Geschwindigkeit Schritt für Schritt lernen, Wörter richtig zu schreiben. Informationen hierzu erhalten die Eltern von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern.

siehe auch www.rechtschreib-werkstatt.de

Foto: SchulhofAuf dem Schulhof können die Kinder in der Pause Spielgeräte ausleihen, die sich in einem kleinen Häuschen befinden. Jeweils zwei Kinder sind für die Verteilung zuständig. Nur unter der Pausenhalle darf mit einem Softball Fußball gespielt werden. Damit es nicht zu eng wird, gibt es einen Plan, wann die einzelnen Jahrgänge die Halle benutzen dürfen.
Die Kinder können bei uns auch über den Rasen und in den Beeten zwischen den Büschen laufen. Allerdings werden diese Bereiche bei Regenwetter mit einer roten Fahne gesperrt, um den Rasen zu schonen und die Schule weniger zu verschmutzen.

siehe auch Unsere Schule

Die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, sich mit einem Elternanteil an den Kosten der Schulbücher zu beteiligen. Wir bieten in jedem Schuljahr an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen. In diesem Fall geben die Kinder das Geld in der Schule ab. Ansonsten erfahren die Eltern am Ende des Schuljahres von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, welche Bücher sie für das folgende Schuljahr kaufen müssen.

Die landesweiten Vergleichsarbeiten (VERA) finden im dritten Schuljahr statt. Die Arbeiten beziehen sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik. Über Einzelheiten zu diesem Verfahren und die Ergebnisse Ihres Kindes werden die Eltern von der Klassenlehrerin informiert.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Schulministeriums: Grundschule von A-Z

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